Wegkreuze in Gabsheim Historische Zeugnisse | |
In historischen Quellen, vor allem in Liegenschafts- und Güterverzeichnissen finden sich Lagebezeichnungen, die Angaben zu heute nicht mehr vorhandenen Wegkreuzen enthalten. So finden sich in dem Gabsheimer Flurbuch (um 1700, HStA Darmstadt M 21 Gabsheim A 19) und in Liegenschaftsverzeichnissen der Adelsfamilie von Geispitzheim (1721) die nebenstehenden Angaben, die auf Wegkreuze verweisen. Das Flurbbuch verzeichnete die jeweiligen Morgen (=Flächenmaß) der verschiedenen Grundbesitzer in Gabsheim. | - bei dem roten Kreuz unter dem Odernheimer Weg (Gabsheimer Flurbuch, ca. 1700) - bei dem rothen Kreuz, gehen Odernheimer und Biebelnheimer Weg durch (Gabsheimer Flurbuch, ca 1700) - bei dem weißen Kreuz, stoßt auf die Straß nach Bingen zu Schlittweg (Grundbesitz Geispitzheim, 1721) |
Anhand der
Angaben in den Quellen, läßt sich die Lage der beiden Wegkreuze
ziemlich genau bestimmen: Das Weiße Kreuz stand am ehemaligen
Schnittpunkt von Saulheimer Straße, Wörrstadter Weg und Schlittweg, das
Rote Kreuz an der Gabelung, wo sich ehemals der Odernheimer und der
Biebelnheimer Weg trennten. Nach dem Bau der Chaussee von Gabsheim nach
Bechtolsheim am Anfang des 20. Jahrhunderts und besondern nach der
Flurbereinigung von 1968-72 sind alle die oben genannten Wege
verschwunden. Neben den Kreuzen existierten auch noch zwei Heiligenhäuschen. Keines dieser Heiligenhäuschen ist jedoch heute noch
vorhanden, doch die Lage des einen, läßt sich wohl anhand des
Flurnamens Am Bemer Heiligenhäuschen erschließen. Dieser Name ist
erstmals in dem Flurkataster von 1835 schriftlich erwähnt. Er ist in
der Nähe des heutigen Wasserhäuschens zu lokalisieren. Einen Hinweis auf die Lage des anderen Heiligenhäuschens liefert eine Angabe im oben genannten Flurbuch um 1700: ein baumfelt vor der oberpfordt bey dem heyligen hauß (HStA Darmstadt M 21 Gabsheim A 19, 32). Daneben existiert noch eine Gemeinde-Rechnung von 1753, nach der ein Maler names
Bornheimer 8 Gulden, 30 Kreuzer erhielt, weil er Bilder in zwei
Heiligenhäuschen gemalt und die zwei Kreuze in den Straßen gestrichen
hatte. Wörtlich: It(em)
dem mahler N°: Bornheimer von denen bildern in denen heil(igen)
häußern, wie auch die Zwey steinerner Creutz auff denen straßen
anzustreichen und zu mahlen, Zahlt 8.30 (HStA Darmstadt M 21 Gabsheim, Nr. B 78). Die Lage der Kreuze und des vermuteten Heiligenhäuschens
läßt sich auf der folgenden Karte einsehen, die auch das um 1835
vorhandene Wegenetz enthält. | |
Das historische Wegenetz im Flurplan von 1835 und die Lage der Wegkreuze und des einen Heiligenhäuschens | |